ROSAROT
Nutzungsbedingungen für Businesskunden
Photographie Rosarot – Gewerbliche Bildnutzung
1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
Alle von Photographie Rosarot angefertigten Fotografien sind urheberrechtlich geschützt. Urheberin der Fotografien bleibt die Fotografin. Mit der Übergabe der fertigen Bilddateien werden dem Auftraggeber die nachfolgenden Nutzungsrechte eingeräumt. Eine Übertragung des Urheberrechts selbst findet nicht statt.
2. Erlaubte gewerbliche Nutzung und Werbung
Der Auftraggeber erhält an den gelieferten und vollständig bezahlten Bildern ein einfaches, nicht ausschließliches Nutzungsrecht für die eigene geschäftliche Kommunikation, Unternehmenspräsentation und Eigenwerbung.
Die Nutzung ist insbesondere gestattet für:
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die eigene Unternehmenswebsite und eigene Landingpages
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eigene Social-Media-Profile und Unternehmensaccounts, beispielsweise Instagram, Facebook, LinkedIn und Pinterest
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bezahlte Werbeanzeigen auf Social-Media-Plattformen, insbesondere Meta Ads, Instagram Ads, Facebook Ads und LinkedIn Ads
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Google Ads und sonstige digitale Werbekampagnen
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gesponserte Beiträge und bezahlte Social-Media-Kampagnen
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Onlinewerbung, Bannerwerbung und Werbeanzeigen auf Webseiten Dritter, sofern diese der Bewerbung des Auftraggebers dienen
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Printanzeigen, Magazine, Zeitungen, Flyer, Broschüren und sonstige Werbematerialien
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Newsletter, E-Mail-Signaturen und digitale Kundenkommunikation
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Präsentationen, Messeauftritte und Unternehmensvorstellungen
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Imagekampagnen, Produkt- und Dienstleistungswerbung
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Recruiting, Stellenanzeigen und Employer-Branding-Kampagnen.
Die Nutzung ist zeitlich und räumlich unbeschränkt und umfasst die Bewerbung des eigenen Unternehmens, seiner Produkte und Dienstleistungen.
Eine erneute Zustimmung von Photographie Rosarot für die einzelnen Veröffentlichungen innerhalb dieser eingeräumten Nutzungsarten ist nicht erforderlich.
3. Weitergabe an Dienstleister
Der Auftraggeber darf die gelieferten Bilder an beauftragte Dienstleister, insbesondere Webdesigner, Werbeagenturen, Grafikdesigner und Druckereien, weitergeben, soweit dies für die vereinbarten eigenen Unternehmenszwecke erforderlich ist.
Die Dienstleister dürfen die Bilder ausschließlich im Auftrag des Kunden und für diese Zwecke verwenden. Eine eigenständige Nutzung durch die Dienstleister oder eine Weitergabe an weitere Dritte zu deren eigenen Zwecken ist nicht gestattet.
4. Nicht gestattete Nutzungen
Ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Photographie Rosarot ist insbesondere Folgendes nicht erlaubt:
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der Verkauf, die entgeltliche Weitergabe oder Unterlizenzierung der Bilder an Dritte
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die Bereitstellung der Bilder als Stockfotos, in Bilddatenbanken oder frei zugänglichen Bildsammlungen
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die Weitergabe zur eigenständigen Werbung anderer Unternehmen oder Marken
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die Nutzung durch verbundene Unternehmen, Tochtergesellschaften, Kooperationspartner oder sonstige Dritte zu deren eigenen Werbezwecken
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die Verwendung der Bilder in rechtswidrigen, irreführenden oder rufschädigenden Zusammenhängen
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die Verwendung zum Training von KI-Modellen sowie die KI-generierte Veränderung, Erweiterung oder Nachbildung der Fotografien ohne vorherige Zustimmung.
Erweiterte oder abweichende Nutzungsrechte können nach individueller Absprache eingeräumt werden.
5. Bearbeitung der Bilder
Die gelieferten Bilder dürfen für die vorgesehenen Veröffentlichungen in angemessenem Umfang technisch angepasst werden.
Zulässig sind insbesondere:
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Größenanpassungen
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Zuschnitte für unterschiedliche Formate
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Komprimierung für die Webdarstellung
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technische Anpassungen für Social-Media- und Anzeigenformate.
Nicht gestattet sind wesentliche inhaltliche oder gestalterische Veränderungen, verfälschende Farbveränderungen, die Entfernung von Wasserzeichen oder Urhebervermerken sowie Veränderungen, durch die der ursprüngliche Bildinhalt oder die Bildaussage wesentlich verändert wird.
Weitergehende Bearbeitungen bedürfen der vorherigen Zustimmung von Photographie Rosarot.
6. Urheberbenennung
Eine Urheberbenennung ist ausdrücklich erwünscht. Sofern technisch und gestalterisch möglich, kann diese beispielsweise mit „Foto: Photographie Rosarot“ oder durch eine Verlinkung auf www.photographie-rosarot.de erfolgen.
Eine verpflichtende Urheberbenennung besteht nur, soweit sie im individuellen Auftrag ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Gesetzliche Urheberpersönlichkeitsrechte bleiben unberührt.
7. Veröffentlichung von Personen und Datenschutz
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass für die beabsichtigte Veröffentlichung alle erforderlichen Einwilligungen und sonstigen rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.
Dies betrifft insbesondere erkennbare Mitarbeiter, Kunden, Geschäftspartner und sonstige abgebildete Personen sowie gegebenenfalls Marken, Logos und geschützte Inhalte Dritter.
Die eingeräumten Bildnutzungsrechte ersetzen keine erforderlichen Einwilligungen der abgebildeten Personen und keine datenschutzrechtlichen Voraussetzungen.
Photographie Rosarot darf die Aufnahmen nicht allein aufgrund des erteilten Kundenauftrags automatisch als Referenz oder für eigene Werbezwecke veröffentlichen. Eine solche Nutzung wird gesondert vereinbart und setzt die jeweils erforderlichen Rechte und Einwilligungen voraus.
8. Beginn und Umfang der Nutzung
Die Nutzungsrechte gelten für die vom Auftraggeber ausgewählten und gelieferten Bilder und beginnen nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung.
Nicht ausgewählte Bilder, unbearbeitete Originaldateien und RAW-Dateien sind nicht Bestandteil der Nutzungsrechtseinräumung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Die Nutzungsrechte gelten für das beauftragte Unternehmen und dessen eigene geschäftliche Kommunikation. Eine Übertragung auf andere Unternehmen oder eine Erweiterung auf zusätzliche Nutzungsarten bedarf der vorherigen Zustimmung von Photographie Rosarot.
9. Erweiterte Nutzungsrechte
Nutzungen, die über die vorstehenden Bedingungen hinausgehen, können individuell vereinbart werden.
Dies gilt insbesondere für:
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exklusive Nutzungsrechte
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die Übertragung von Nutzungsrechten auf andere Unternehmen
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den Weiterverkauf oder die Unterlizenzierung
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eine Nutzung außerhalb der eigenen Unternehmenswerbung
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besondere Veröffentlichungs- und Verwertungsformen.
Art, Umfang, Dauer und Vergütung solcher erweiterten Nutzungsrechte werden gesondert festgelegt.
10. Schlussbestimmungen
Es gelten die im jeweiligen Angebot, Auftrag oder Vertrag ausdrücklich getroffenen individuellen Vereinbarungen. Bei Abweichungen gehen individuell vereinbarte Regelungen diesen allgemeinen Nutzungsbedingungen vor, soweit rechtlich zulässig.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.
Photographie Rosarot